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Channel: Kommentare zu: Kein Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte
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Von: Jörg B.

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Das mit der Ablehnung des Fotos aus religiösen Gründen wäre eine tolle Möglichkeit.

Leider gibt das der Gesetzestext aber gar nicht her, sondern “lediglich” die von der _DAK_ auf deren Webseite gewählten Formulierung.

Der Autor unter http://ditze.net/2013/11/elektronische-gesundheitskarte-egk-ohne-foto/ hat dort eine Seite der DAK gescreenshotet (https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html). Ich habe im Schnellverfahren gesucht, aber keine weitere Kasse gefunden, die so weitreichend formuliert.

Im Gesetzestext wird auf Kopfbedeckungen (aus religösen Gründen) abgehoben, aber das Foto muss dennoch zweifelsfrei identifizierbar sein.

Insofern nicht in Euphorie verfallen, ob einer vermeintlich neuen Ablehnungsmöglichkeit.

Nicht falsch verstehen, ich wehre mich selber gegen die Fotopflicht und meine Kasse (eine BKK) hat kein Foto unserer Familie erhalten und wird es auch erst einmal nicht.

Grüße
Jörg B.


Von: Frank G

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Also ich lehne die Karte zu 100% ab und werde ab dem neuen Jahr die Leistungen bei meinem Arzt per Rechnung zahlen und diese bei der Kasse einreichen. Das ist eine mögliche und gangbare alternative die auch genutzt wird falls eine Karte defekt ist.
Mein Beweggrund und die Begründung liegt einfach darin, das die BRD nicht mal auf die eigenen Daten achten kann (Kanzler-Handy). Daher habe ich der BRD mein Vertrauen entzogen und kümmere mich selber um den Schutz meiner Daten.

Von: Frank G

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P.S.
Vielleicht sollte man sich in vielen Lebensbereichen wieder selber um die Dinge kümmern, anstatt sie unfähigen, korrupten und machthungrigen Politikern zu überlassen. Nur so ne Idee

Von: bernhard

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Eigentlich gefällt mir die Variante die alte Katre weiter zu nuzten:

“Selbst wenn Ihre alte Karte nicht akzeptiert wird, können Sie innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Danach darf der Arzt Ihnen seine Leistung privat in Rechnung stellen. Aber selbst dann bekommen Sie das Geld zurück, wenn Sie bis zum Quartalsende Ihre Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse belegen können.”

http://www.vz-nrw.de/Die-elektronische-Gesundheitskarte-Fragen-und-Antworten-zur-Einfuehrung

Somit habe ich endlich die Möglichkeit zu prüfen welche Leistungen der Arzt abrechnen möchte, und kann sehen ob dort nicht Leistungen abgerechnet werdern sollen die ich aber garnicht erhalten habe.
Schließlich ist es doch als gesetzlich versicherte Kunde/Patient mein gutes Recht dies zu erfahren. Ich möchte den Medizinern pauschal keine unehrlichkeit unterstellen, aber es heisst ja bekanntlich: “Gelegenheit macht……”
Außerdem ist es mir einmal bei einem Zahnarzt so ergangen dass dort eine Leistung abgerechnet wurde welche nicht erbracht wurde. Aber ich glaube die Kassen haben selbst genügend negative Erfahrungen in diesem Bereich.

Nur der Aufwand ist für mich als Patient ein wenig höher, aber das sollte es einem Wert sein.
Meiner Meinung nach könnten so die ständigen Beitragserhöhungen gemindert werden wenn man als Kunde eine Quittung über die erbrachten Leistungen erhalten würde. So ließen sich die schwarzen Arztschafe leichter aussortieren.

Von: Helga

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Geht nicht mehr, heute lag ein Bescheid im Briefkasten, die religiösen Gründe sollten detailliert beschrieben werden.

Von: Salgar

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Also bei mir hat das funktioniert (bei der TK) – Karte lag heute im Briefkasten.

Von: alcolaya

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…mit der heutigen Publikation des Hamburger Abendblatts zum unterdrückten eGK Gutachten über Datenschutzverstoß sollte wohl mindestens eine Verlängerung der Übergangsfrist bis 2016 in Sicht sein, wenn nicht der Exitus der Karte selber bevorsteht…wie ich die Ärzteschaft so kenne, müßte nur noch ein Mediziner der Karte am Ende den Tod bestätigen, sie scheint anscheinend auch mit Intensivbehandlung nicht mehr wiederbelebbar…!!!
schöne Wochenmitte…

Von: Korrupt

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Hier ähnlich: die AOK will eine Begründung. Detail am Rande:der Hinweis auf die Verweigerungsmöglichkeit aus religiösen Gründen ist bei der DAK von der Webseite verschwunden.


Von: Su

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Bin auch bei der TK und habe aus religiösen Gründen verweigern wollen, wurde NICHT anerkannt!

Von: CP

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November 2011 hat es bei der Barmer problemlos funktioniert. Man musste auf dem Bogen lediglich ankreuzen “Ich möchte mich aus religiösen Gründen nicht fotografieren lassen”. Keine Rückfragen.

Das schlimmste was einem passieren kann ist, dass man beim Arzt nach einem Ausweis gefragt wird und das finde ich völlig gerechtfertigt.

Von: Franz

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mhm bei mir hat es auch nicht funktioniert noch nicht

Zitat aus dem Brief : “Als Begründung für Ihre Ablehnung nennen sie ,,religiöse Gründe”, ohne jedoch näher auf Ihre Profession sowie inhaltlichen Verbote eines Fotos zu erläutern.

Aber wenn ich mich nicht irre glauben einige Indianische Kulturen das Fotos die Seelen klauen und einsperren.
Oder nehme ich doch ein Bild vom Krümmelmonster ?
man diese Entscheidungen heutzutage fallen ein einfach nicht leicht !

Von: Oliver

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Hallo,

meine Krankenkassenkarte ist 06/2014 ungültig geworden, also habe ich mich schriftlich an die KK gewandt und eine neue Krankenkassenkarte beantragt, aber die ohne Foto, weil ich das aus religiösen gründen ablehne und das bekam ich heute per Email zur Antwort:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ohne eine ausreichend schriftliche Begründung von Ihnen, warum es Ihnen aus religiösen Gründen nicht möglich ist ein Passbild einzureichen, können wir Ihnen keine Gesundheitskarte ausstellen.

Eine entsprechende Privatrechnung, die Sie von Ihrem behandelndem Arzt erhalten, können wir somit nicht erstatten.

Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da.

Freundliche Grüße
Doreen Brüsehaber

Techniker Krankenkasse
TK-ServiceTeam

Tel. 0800 – 285 85 85
24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands)
mailto:service@tk.de
http://www.tk.de

Muß ich denen denn, so wie sie mir schreiben, eine Begründung geben, warum ich die Karte ohne Lichtbild haben will?! Ich bezahle doch meine Krankenkassenbeiträge und die machen das von einem nicht zugeschickten Lichtbild abhängig!

Hat einer eine Handfeste Idee wie ich das Begründen soll?!

Danke

Von: Anon

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Wer aus rel. Gründen verweigern will, kann den jüd. Glauben zu Rate ziehen. DIe Chassiden zB. lasse auch keine Fotos zu + machen keine, denn:

“Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist.” (Exodus 20:4)

Von: Gunther B.

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Ich bin froh, dass ich endlich eine Gesundheitskarte mit Bild habe.
So kann Missbrauch erschwert werden.
Leider ist wohl der Speicher für alle meine Daten zu klein,
aber das wird sich zukünftig wohl ändern lassen.
Gunther B.

Von: Rebecca

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Hallo Oliver,
mich würde interessieren wie das bei dir mit der TK weitergegangen ist. Ich bin auch bei der TK. und weigere mich auch ein Foto abzugeben. Naja, meine Karte ist seit 07.2014 ungültig und ich habe das jetzt erst gemerkt als ich beim Arzt war. Ich habe einen Kostenübernahmeschein unterschrieben den mein Hausarzt bei der TK einreicht. Habe aber keine Ahnung ob die TK die Kosten jetzt wirklich übernimmt.
Hast du schon eine Lösung gefunden?
Rebecca


Von: Gustav

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Zum Missbrauchsschutz trägt das Bild nicht unbedingt etwas bei.
Es gibt mehrere Möglichkeiten dieses zu umgehen.
Das Ersatzkartenverfahren kann angewandt werden, in der auch kein BiId enthalten sein kann.
Die Bilder können verschwommen oder nicht aktuell sein.
Zudem wurden die Bilder generell nicht kontrolliert, oder hat da jemand andere Erfahrungen?
Wer hat denn bei euch festgestellt, ob das auf dem eingereichtem Bild auch wirklich ihr seid?
Außerdem denke ich nicht daran, das die Menschen aus böswilligem Grund die Ärzte besuchen. Voraussetzung dafür sind doch gesundheitliche Probleme, man sollte darüber nachdenken, ob das nicht sogar unethisch ist, diesen Menschen nicht zu helfen. So viele unverischerte haben wir ja schließlich auch nicht!

Entgegen der Meinung der Krankenversicherungen finde ich in keinem Gesetzestext eine Verpflichtung zum Bild. Im Gegenteil:
“Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.”
Wem es nicht Möglich ist, ist nicht definiert. Die Krankenkassen spinnen sich da ein paar Gründe zusammen und setzen diese voraus und es klappt ja auch, so lange sich niemand wehrt!

Zur Religion:
Die gesetzliche Lage ist eindeutig pro Religionsausübung. Dies ist fest im Grundgesetz verankert.
Man kann seine Religion ungestört ausleben
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
und man ist nicht dazu verpflichtet seine Überzeugung zu offenbaren.
http://www.gesetze-im-internet.de/wrv/art_136.html
Somit ist es klar, das die Krankenkasse danach fragen kann, aber die Bewegen sich damit auf dünnem Eis.
Nach dem AGG (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html) kann man das sogar als diskriminierende Handlung in Betracht ziehen. Die Gesundheitskassen unterliegen diesem Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html
Man muss sich aufgrund seiner Religiösen Anschauung etlichen Schikanen unterwerfen und seinen Glauben aufgrund der GGK aufgeben. Solche Rückfragen sind Illegal!
Falls das nicht so sein sollte, liegt die Beweislast bei der Krankenkasse: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html

Ich empfehle jeder betroffenen Person sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

Von: Peter

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Bei Ihrer Krankheit, braucht sie vermutlich 3 TB speicher!

Von: Dieter

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Das Foto von meinem Hund wollte die IKK Südwest nicht anerkennen.

Von: ich

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witzig ist, dass man innerhalb von 10 Sekunden weiß, wie Frau Doreen Brüsehaber aussieht. Ob Sie weiß. dass man ihr FB Foto einfach bei google.de/bilder in den suchbereich ziehen kann und ihr Konterfei suchen lassen kann…
Ich bin echt empört, zu was man mittlerweile gezwungen wird und wie ausgeliefert man ist. Mit der entsprechenden Lobby lässt sich mehr erreichen, als die Bürger über eine parlamentarische Demokratie bewirken können. Sehr traurig!

Von: Luke

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Hey,
mich würde auch brennend interessieren wie die Sache bei der TK aus gegangen ist.
Viele Grüße
Luke

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