Das mit der Ablehnung des Fotos aus religiösen Gründen wäre eine tolle Möglichkeit.
Leider gibt das der Gesetzestext aber gar nicht her, sondern “lediglich” die von der _DAK_ auf deren Webseite gewählten Formulierung.
Der Autor unter http://ditze.net/2013/11/elektronische-gesundheitskarte-egk-ohne-foto/ hat dort eine Seite der DAK gescreenshotet (https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html). Ich habe im Schnellverfahren gesucht, aber keine weitere Kasse gefunden, die so weitreichend formuliert.
Im Gesetzestext wird auf Kopfbedeckungen (aus religösen Gründen) abgehoben, aber das Foto muss dennoch zweifelsfrei identifizierbar sein.
Insofern nicht in Euphorie verfallen, ob einer vermeintlich neuen Ablehnungsmöglichkeit.
Nicht falsch verstehen, ich wehre mich selber gegen die Fotopflicht und meine Kasse (eine BKK) hat kein Foto unserer Familie erhalten und wird es auch erst einmal nicht.
Grüße
Jörg B.