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Channel: Kommentare zu: Kein Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte
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Von: Frank

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Hallo,

Stand 2014/12 weigert sich die TK religiöse Gründe ohne Begründung anzunehmen.
Das Call-Center kann auch die Bilder “einsehen”. Bei einem Telefonat letzte Woche (KW49) erzählte mir der Call-Center Mitarbeiter genau, was auf welchem Bild (nach Verarbeitungsdatum) zu sehen wäre. Spass fotos (Zunge sichtbar) wird nicht anerkannt. Wenn das Foto denen zu weiblich aussieht, man aber ein Mann ist, erkennen sie es nicht an. Es sind schon totalitäre Methoden :-( Es wird einen gedroht, das der Arzt die Behandlung ablehnen kann resp. nur noch privat abrechnet und die TK dann auch nicht mehr zahlen würde, weil man ja eine Karte haben könnte.
Beim nächsten Anruf frage ich mal, welches Geschlecht und welche Religion man haben muss, damit die das anerkennen. Wahrscheinlich erkennt die TK prinzipiell nicht an und versucht einen am langem Arm verhungern zu lassen.
So gut die Krankenkasse in Gesundheitsleisungen wohl ist, so schlecht ist sie in der Kundenbetreuung.

Frank


Von: John

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Folgendes steht hier zu den religiösen Gründen:
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/egk-ein-blick-auf-die-neue-versichertenkarte/bilder-und-mitwirkungspflichten_242_234394.html

“Hier ist jeder Einzelfall durch die zuständige Krankenkasse ausführlich abzuwägen und zu beurteilen. Dies setzt natürlich voraus, dass die Versicherten ihre Religionszugehörigkeit preisgeben und ausführlich schildern, warum ihr Glaube das Anfertigen eines Bildes von ihnen nicht zulässt. Die alleinige Aussage, einer Glaubensgemeinschaft anzugehören, die das Ablichten von Menschen verbietet, ist nicht ausreichend. Hier fehlen die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Krankenkassen die geforderte Würdigung des Einzelfalls durchführen und die Argumentation der Versicherten überprüfen können.”

Also:
1) Religion oder Unterströmung finden, die Bilder nicht zulässt
2) Textzitat aus Werk (Bibel, etc.)
3) Darlegen, dass man dadurch tief getroffen wäre in seiner freien Religionsausübung (Grundrecht)

Von: Quertreiber

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Warum laßt Ihr Euch auf solche windigen Ausflüchte wie “religiöse Gründe” ein?
Laut Gesetz erhalten “Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.”
Wenn ihr nicht bei der Lichtbilderstellung mitwirkt, und dies auch klar zum Ausdruck bringt, dann ist das ein Fall solcher “Unmöglichkeit”. Ihr wollt nicht mitwirken und ohne Euch läuft nix in Sachen Bild. Zwingen mit Folter, Waterbording, Schlafentzug oder Ersatzvornahme is nich!
Notfalls bemüht die Sozialgerichte, wenn die dummdreisten Krankenkasasenmittarbeiter die Sache aussitzen. Die sollen gefälligst das Gesetz lesen. Verklagt einfach die Krankenkasse selbst vor Gericht auf Ausstellung einer Gesundheitskarte. Jeder Richter hat Jura studiert und kann den Begriff der Unmöglichkeit definieren und entsprechende Fallkonstellationen darunter subsumieren. Sicher, es gibt auch “dumme” Sozialrichter, aber selbst dann steht Euch der weiter Rechtsweg zum Landes- und Bundessozialgericht oder sogar zum Bundesverfassungsgericht offen.
Verfahren vor dem Sozialgericht sind übrigens kostenfrei! Das ist also kein Grund, nicht selbst aktiv zu werden, sondern nur Eure eigene Faulheit, selbst in die Offensive zu gehen. Verklagt die Krankenkasse und kämpft für euer Recht. Es kann Euch nichts passieren! Kostet nix! (außer etwas Zeit und ein paar Nerven)

Von: Alacarte

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Hat bei mir nicht geklappt. Ich solle es nun begründen:
Jemand ne Idee??

Auszug:
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass wir als zuständige Krankenkasse im Einzelfall abwägen, ob die persönliche religiöse Gesinnung im konkreten Fall einen zwingenden Hinderungsgrund darstellt, ein Lichtbild einzureichen.
Wir bitten Sie daher, die konkreten, Ihren persönlichen Glauben betreffenden Gründe, welche Sie an der Erstellung eines Lichtbildes hindern, in 3-4 Sätzen zum Ausdruck zu bringen.

Von: Marcell

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Und nun? Was könnte man als Grund schreiben? Mir wurde es ebenfalls verweigert, obwohl es Tatsache ist.

Von: Basti

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Heute, 13.01.2014 bei der TK angerufen zwecks neuer Karte.
Die freundliche Dame am Telefon wies mich darauf hin, das ich auf die letzten Briefe zwecks Bild auf Karte nicht reagiert habe und deswegen keine neue Karte bekommen würde.
Nach dem ich Ihr gesagt hatte, dieses aus Religiösen nicht abgeben zu wollen, gibt es nun eine neue Karte ohne Nachfrage. Klappt also…danke schön :)

Von: Steffen

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Das verstehe wer will. Die KBv schreibt ja selbst: “Darüber hinaus erhalten Personen, die aus Gründen der grundrechtlich geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit auf ein Lichtbild verzichten wollen, eine eGK ohne Foto.” (http://www.kbv.de/html/1150_12021.php)
Ich verstehe das so, dass, wenn ich verzichten will, ich auch verzichten kann. Da steht ja nix von Begründung oder so. Und wenn ich mir so die Kommtentare zu Art.4GG anschaue, dann brauchts auch keine Begründung, Rechtfertigung usw. Mein Gewissen verbietet es mir einfach überall ein Foto draufzuhaben, der Perso reicht doch wohl.
Habs jetzt selber noch nicht probiert bei meiner DAK, da ich eigentlich gar keine Karte möchte, aber die DAK scheint wohl auch von der sturen Sorte zu sein, was ich in verschiedenen Foren so lese….

Von: D.

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Hat jemand noch Erfahrungen mit der AOK sammeln können? Die wurde hier nur ein Mal als Negativbeispiel genannt.


Von: M.

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Die AOK Nordost weigert sich in meinem Fall die religiösen Gründe anzuerkennen.
Die haben einfach den Antrag mit den religiösen Gründen zurückgeschickt und frech behauptet, es sei ohne Foto keine Ausstellung nicht möglich. Den mir zurückgeschickten Antrag haben sie von mir wieder unverändert erhalten.

Von: Rebecca

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Auch meine KK stellt sich quer und möchte wissen, welcher Religion ich denn angehöre. Als Nachweis solle ich doch bitte eine Kopie des Persos einreichen. Dass die Religionszugehörigkeit nicht zu den Sozialdaten gehört und eine Kopie des Persos nach §14 PAuswG rechtswidrig ist, ignoriert meine Kasse. Daher bereite ich gerade eine Klage vorm SG vor.

Von: hamster

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Heute eine karte von der tkk ohne bild bekommen. Hatte nach einem telefonat mit einer callcentertante ein fax geschickt, daß es aus religiösen gründen nicht geht und sämtliche schreiben vorher ignoriert. Jetzt kam erst noch eine aufforderung, eine woche später die karte. Geht doch. Danke :)

Von: Barmer Gegner

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Barmer stellt ohne große Hürden eGK ohne Foto aus, ein einfacher Text das man aus religiösen Gründen kein Foto einreichen will über das Online Formular der Barmer reicht aus, um in wenigen Tagen ein Formular in den Händen zu halten wo es auf einmal zwei Kästchen mehr zum ankreuzen gibt.

Auf diesem Formular, was angeblich NUR FÜR DENN INTERNEN GEBRAUCH sei, so steht es dick, fett und eingerahmt drauf, kann man jetzt ankreuzen

ich füge kein Lichtbild bei, weil…

(A) ich als Pflegefall (alle Pflegestufen) nicht mobil bin.
(B) ich dauerhaft im Ausland lebe (entsendete Arbeitnehmer und Seeleute).

JETZT NEU :-)

(C) Ich mich aus religiösen Gründen nicht fotografieren lassen möchte
(D) mir die Mitwirkung bei der Lichtbilderstellung nicht möglich ist.

Siehe da, drei Wochen später, nach Abgabe des Formulars hält man die neue eGK ohne Foto in den Händen.

Von: momo

Von: Barmer Gegner

Von: Maik

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Ich hatte das bei meiner Krankenkasse probiert, die haben es abgelehnt. Habe denen dann ein Foto geschickt. Eine Woche später kam die Karte ohne Foto!

Super dachte ich, nun bekomme ich heute ein neues Schreiben mit neuer Karte nun mit Foto. Mit dem Hinweis das meine alte Karte nun ungültig sei und ich diese zurücksenden soll.

Was soll ich nun machen? Ist die erste ohne Bild nun ungültig? Wird das beim Arzt abgefragt wenn ich mit der ohne Foto hingehe?


Von: Fabian

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Ich habe meiner Krankenkasse (DAK) geschrieben, dass ich aus religiösen Gründen ein Bild auf der eGK ablehne. Meine Krankenkasse hat mir heut ein Schreiben geschickt mit der Bitte genauere Angaben zu den religiösen Günden zu machen.

Von: S. Karsten

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Hallo Metronaut!

#1 Kann der dauerhaften Speicherung dieser digitalen Lichtbild-Daten über den Produktionsprozess der Lichtbild-eGesundheitskarte hinaus widersprochen werden? (Die eGesundheitskarte mit Lichtbild its ja in meiner Verfügung [konventionelle Sicherheit], die digitalen Lichtbilddaten nicht!)

#2 Ist ein dauerhaftes Speichern der Lichtbilddaten zusätzlich zu den Stammdaten mit der erforderlichen Datensparsamkeit vereinbar? Auf diese Weise werden de facto “Stammdaten” im ständigen Besitz der Krankenkasse ausgeweitetet (“Herr der Stammdaten plus Lichtbilddaten”).

#3 Was kann ich mit Hinweis auf persönliche datenschutzrechtliche Bedürfnisse verlangen?

#4 Betreffen die Gesetze zur eGesundheitskarte plus Lichtbild auch die Erfordernis, über die Produktion derselben hinaus, Lichtbilddaten der Versicherten in digitaler Form dauerhaft zu speichern?

Vielleicht wissen Sie ja mehr als ich.
Ich danke Ihnen mit verbindlich-freundlichen Gruessen S. Karsten

Von: Kyne

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Bin auch bei der Barmer und habe auch gerade meine Karte ohne Bild im Briefkasten gehabt. Ich hatte noch das alte Formular, da habe ich einfach ein weiteres Kästchen druntergemalt, angekreuzt und dahinter geschrieben, dass ich aus religiösen Gründen kein Foto einreiche. Dazu sicherheitshalber noch, dass die Karte kein amtlicher Lichtbildausweis ist und nicht zur Identitätsfeststellung geeignet ist.

Von: Sickness

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Hmm, habe grade die Ablehnung meiner EGK mit Foto incl. religiöser Kopfbedeckung (Aluhut) in den Händen. Begründung: Der Kopf muss komplett (unbedeckt) zu erkennen sein.
Ich habe nun ein erneutes Foto mit selbiger kopfbedeckung hochgeladen. Mal sehen, was passiert…

Von: P

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Hey

bei mir stellt sich die Barmer GEK extrem Quer. Kämpfe seit Dezember 2014 um eine Karte. Der Punkt “Religiöse Gründe” wegen Foto existiert nicht auf dem Standardbogen. Drauf schreiben gilt nicht – wird nicht weiter bearbeitet. Wenn ich aus einen auf dem Standardbogen nicht genannten Gründen das Foto ablehne, geht das nur wenn ich persönlich dort vorstellig werde…

Hat jemand vielleicht diesen “Internen” Bogen und kann den irgendwo hochladen? (falls dort natürlich persönliche Daten enthalten sind, diese bitte entfernen!)

Angeblich gibt es laut Sachbearbeiterin bei der Barmer auch keine eGK-Mitglieder ohne Foto. Wenn doch, ist das ein versehen gewesen. Eine Freundin von mir hat bei der Barmer nach 2 Telefonaten eine eGK ohne Foto bekommen. Recht stressfrei meinte sie …

Gruß
P

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