Bei mir hat die TK nun vier mal in Folge mein Foto abgelehnt mit verschiedenen Begründungen “Fremdkörper im Gesicht”, “Unscharf”, “Zu wenig Kontrast”, …
Zuletzt rief mich nun ein Mitarbeiter an, der mir vorwarf, ein “Spaßfoto” eingesandt zu haben. Das würde gegen die Bestimmungen verstoßen. Als ich ihn bat, die Bestimmungen und Rechtsgrundlage zu zitieren, druckste er nur rum. Kein wunder, denn §291 SGB V verlangt schließlich nur ein einfaches Lichtbild…
Ich bat ihn, mir eine schriftliche Begründung zukommen zulassen. Diese erfolgte natürlich – nicht.
Ich schreibe die TK nochmal ganz freundlich an und weise sie auf Ihre Pflicht hin. Danach erhebe ich Klage beim Sozialgericht.